Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen

Hat ein Gutachter der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und Ihnen mindestens den Pflegegrad 2 zugesprochen, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Mittels Kombinationsleistung können Sie die ambulante Pflege durch den Pflegedienst und die Pflege von Ihrem Angehörigen (oder privaten Pflegeperson) bequem kombinieren. Das heißt, den nicht ausgeschöpften Anspruch auf Pflegesachleistungen erhalten Sie anteilig als Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse zurück. Sprechen Sie uns an, dann unterbreiten wir Ihnen gerne nach einem ausführlichen Gespräch ein entsprechendes Angebot.

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