Entlastungsleistungen
Sie haben einen Pflegegrad und werden in Ihrer Häuslichkeit gepflegt? Dann können Sie Entlastungsleistungen von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.
Der monatliche Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und für jeden der fünf Pflegegrade gleich hoch:
- Pflegegrad 1 131 €
- Pflegegrad 2 131 €
- Pflegegrad 3 131 €
- Pflegegrad 4 131 €
- Pflegegrad 5 131 €
In einem persönlichen Gespräch mit uns erfahren Sie, welche Entlastungsleistungen Sie in Anspruch nehmen können.